
Über 90 Millionen Schweizer Franken konnte der Initial Coin Offering des Möchtegern-Mining-Start-ups envion Ende 2017 erzielen. Das war selbst für die Zeit, in der der stramm auf die 20.000 US-Dollar zumarschierte, ein erkleckliches Sümmchen. Was die 37.000 Investorinnen und Investoren indes nicht ahnen konnten: CEO Matthias Woestmann erhöhte die Gesamtmenge (den Supply) der Token um 40 Millionen Stück. Und das ohne jegliche Rücksprache mit den Geldgebern, die er am 27. Januar 2018 vor vollendete und stellte. Die Generierung der zusätzlichen Token verzerrte die Besitzverhältnisse derart, dass die envion-Anlegerinnen und -Anleger nur noch über 31 Prozent der Token verfügten – zuvor betrug der Anteil noch 81 Prozent.
„Schwere Verletzung des Aufsichtsrechts“
Dazu kamen noch unrealistische Renditeversprechen seitens der envion AG und so dauerte es nicht lange, bis die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA auf den Plan trat. Diese unterstellte envion die Ausgabe von Securities ohne eine dafür erforderliche Lizenz zu besitzen. So heißt es in einer entsprechenden der FINMA vom 27. März:
Dabei wurde festgestellt, dass die Gesellschaft im Rahmen eines Initial Coin Offerings (ICO) von mindestens 37.000 Anlegern unerlaubt Publikumseinlagen in der Höhe von über 90 Millionen Franken ohne finanzmarktrechtliche Bewilligung entgegengenommen hatte. Die Gesellschaft war somit illegal tätig und hat das Aufsichtsrecht schwer verletzt.
Wie die FINMA ferner mitteilt, möchte die Behörde ICOs nach wie vor verstärkt im Blick behalten.
Was mit der Konkursmasse des Unternehmens geschehen wird, darüber entscheidet nun das Konkursamt im Schweizerischen Kanton Zug. Dieses hat noch während der FINMA-Ermittlungen ein Konkursverfahren gegen envion AG eingeleitet. Für die Geschädigten in der Causa envion AG hat das Konkursamt eine eigene geschaffen.
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Published at Thu, 28 Mar 2019 12:00:55 +0000