
Es ist so weit: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt in Kraft. Höchst problematisch und vielen unklar sind die Probleme, die das neue Datenschutzrecht bei öffentlichen Blockchains verursacht. Das Recht auf Vergessenwerden prallt auf das Nicht-Vergessen-Können. Das Prinzip der zentralen Verantwortlichkeit stolpert über die Dezentralität. Wie lässt sich das mit der Blockchain und Kryptowährungen in Einklang bringen? […]Der Beitrag erschien zuerst auf .