
Es gibt Neuigkeiten im Bereich der Regulierung von bitcoin, Blockchain und Kryptowährungen – zumindest bedingt. Denn am 11. März veranstaltete der Finanzausschuss der Bundesregierung eine Anhörung zu einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Distributed-Ledger-Technologie im Finanzmarkt schaffen“. Darin forderte die FDP-Fraktion klare Richtlinien für den Umgang mit bitcoin und anderen Kryptowährungen. Denn: Ohne Regulierung könne man das Potential der Blockchain-Technologie nur unzureichend ausschöpfen.
Wie der Bundestag nun , arbeite die BaFin hier bereits seit 2011 daran, dieser „neuen Technologie“ gerecht zu werden. Dementsprechend habe man Strukturen entwickelt, um immer am Ball zu bleiben.
bitcoin-Regulierung kollidiert mit DSVGO
Dabei sah Martin Fries von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Komplikationen mit der Datenschutzverordnung als entscheidendes Problem bei einer möglichen Regulierung der Blockchain-Technologie:
Im Kern gehe es darum, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) ein Recht auf Vergessenwerden statuiere, während DLT-Technologien im Grundsatz ein lückenloses Gedächtnis hätten. Zwar gelte die DSVGO nur für personenbezogene Daten. Doch sei ein solcher Personenbezug bei Finanztransaktionen regelmäßig herstellbar. Das Dilemma lasse sich nur auflösen, wenn man entweder das geltende Datenschutzrecht lockere oder die Blockchain-Technologie entsprechend anpasse.
Katharina Gera erkannte andererseits das Potential, das von der Transparenz der Blockchain-Technologie ausgehe. So sei bitcoin bisher immer mit Geldwäsche in Verbindung gebracht worden, was jedoch nicht richtig sei. Vielmehr ermögliche es die Blockchain, eine gewisse Transparenz zu schaffen, die „weit über das Maß hinausgehe, das in den bestehenden Aktien- oder Anleihemärkten möglich sei.“
Schließlich gab Eric Romba von lindenpartners zu bedenken, dass man Blockchain und DLT nicht auf Kryptowährungen wie bitcoin reduzieren dürfe. bitcoin sei demnach lediglich ein erster Anwendungsfall gewesen. Die Technologie habe sich jedoch massiv weiterentwickelt. So schließt der Bericht:
Es ergäben sich mannigfaltige Anwendungsfälle. Neben der Finanzwirtschaft spiele das Thema im Bereich Mobilität, Infrastruktur, Energie und Immobilien eine Rolle. Er [Eric Romba] vertrat die Auffassung, Deutschland brauche weder ein DLT-Sonderrecht noch ein DLT-Gesetz, aber Rechtssicherheit. Gerade auch in steuerlicher Hinsicht gebe es dafür ein großes Bedürfnis.
Bis es zu einer solchen kommen wird, so die naheliegende Befürchtung, dürfte es noch eine Weile dauern.
bitcoin & Altcoins kaufen: Kryptowährungen kaufen, verkaufen oder traden – wir haben die besten Broker, Börsen und Zertifikate zusammengestellt: | | | |
Published at Tue, 12 Mar 2019 11:30:39 +0000