May 19, 2026

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BaFin: Keine Zulassung für www.loyalcoins.de

Bafin: keine zulassung für www. Loyalcoins. De

BaFin: Keine Zulassung für www.loyalcoins.de

Bafin: keine zulassung für www. Loyalcoins. De

Loyalcoins wirbt auf ihrer Webseite dafür, „intelligentes ₿itcoin Mining“ anzubieten. So bietet die unter dem Namen Kleinwort-Consulting geführte Firma offenbar Cloud-Mining-Angebote für ₿itcoin an. Mit „hohe[n] Profite[n] ohne unternehmerisches Risiko“ verspricht Loyalcoins Krypto-Anleihen sowie die Möglichkeit, mit ₿itcoin Geld zu verdienen. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nun mitteilt, tut sie dies jedoch ohne Genehmigung der deutschen Aufsichtsbehörde.

Kleinwort Consulting handelt ohne Erlaubnis

So heißt es in der Mitteilung vom 29. Januar:

„Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Kleinwort Consulting keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.“

Dementsprechend habe das Unternehmen keinerlei Befugnis für ihr Handeln. Ihre Dienstleistungen unterliegen somit auch nicht der Genehmigung des deutschen Staates bzw. der deutschen Behörden:

„Die Kleinwort Consulting mit angegebenem Sitz in Brüssel, Belgien, tritt sowohl über ihre Webseite www.kleinwortcolsulting.com, welche die Vermögensverwaltung zum Gegenstand hat, als auch über die Webseite www.loyalcoins.de, welche die Anlage in Bitcoins beinhaltet, unaufgefordert an Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland heran, um diesen ihre Dienstleistungen anzubieten.“

Abgesehen davon, dass die Kleinwort Consulting ihren Service ohne Erlaubnis anbietet, gibt sie vor, diesen von der BaFin genehmigt bekommen zu haben. Doch auch das bestreitet die BaFin letzten Endes:

„In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behauptet die Kleinwort Consulting, dass sie ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG sei und eine Erlaubnis nach § 32 KWG habe, um verschiedene Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Dies trifft nicht zu.“

Somit ist Nutzern davon abzuraten, die Dienste von www.loyalcoins.de in Anspruch zu nehmen.

Published at Tue, 29 Jan 2019 15:30:51 +0000

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